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Montag, 30.11.-0001

Hartz IV-Empfänger muss Erbe einfordern

Wer Hartz IV bezieht, muss sich auch den Anspruch auf den Pflichtteil aus einer Erbschaft als Vermögen anrechnen lassen. Das Jobcenter kann von einem Leistungsbezieher verlangen, dass er den Pflichtteilsanspruch auch gegen den überlebenden Elternteil geltend macht. Überschreitet der Pflichtteil die Freibeträge für Vermögen, ist das Jobcenter berechtigt, ihm Leistungen nach dem SGB II nur noch als Darlehen zu bewilligen – so das Sozialgericht Mainz.

SG Mainz, 23.08.2016, Az: S 4 AS 921/15
Quelle: kostenlos-urteile.de
sg
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