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Montag, 13.02.2017

Lohnanspruch trotz Beschäftigungsverbot

Schwangere haben Anspruch auf ihr Gehalt – auch wenn sie ihre Arbeit nie angetreten haben. Selbst bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses hat die werdende Mutter Anspruch auf den vereinbarten Arbeitslohn, so das LAG Berlin-Brandenburg. Die im Mutterschutz gezahlten Bezüge bekommt der Arbeitgeber erstattet.

LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016, Az: 9 Sa 917/16
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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