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Montag, 24.07.2017

Kopie einer Rechnungskopie bei Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren ausreichend

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Kopie einer Rechnungskopie eine Kopie der Originalrechnung ist. Die Entscheidung betrifft das sog. Vergütungsverfahren, nach dem im Ausland ansässige Unternehmer ihre im Inland abziehbaren Vorsteuerbeträge vergütet erhalten. Der hierzu erforderliche Antrag muss auf elektronischem Weg gestellt werden. Dadurch soll das Verfahren vereinfacht werden. Der Antragsteller muss die Rechnungen, aus denen sich die zu vergütenden Vorsteuerbeträge ergeben, "auf elektronischem Weg" in Kopie übermitteln. Der Bundesfinanzhof stellt hierzu klar, dass es sich bei der Kopie einer Kopie des Originals mittelbar um eine Kopie des Originals und damit um eine originalgetreue Reproduktion handelt. Für ein Erfordernis, die elektronische Kopie von einer Originalurkunde anzufertigen, ist kein Sachgrund ersichtlich. Allerdings ist zu beachten, dass nach dem heute geltenden Recht eingescannte Originale eingereicht werden müssen. Zur Rechtmäßigkeit dieses Erfordernisses gibt es vom Bundesfinanzhof bislang keine Entscheidung.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.05.2017 – V R 54/16 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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