Montag, 12.02.2018
Versehentlicher Wasserschaden rechtfertigt keine Kündigung des Mietvertrages
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass das Anbohren einer Wasserleitung und einen dadurch verursachten Wasserschaden keine Kündigung des Mietvertrages rechtfertigt. Den Mieter war aufgrund des nicht erkennbaren Verlaufs der Leitung nur einfache Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
Az.: 424 C 27317/16
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma