Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Dienstag, 28.11.2017

Kindergeld kann ausnahmsweise vorrangig Großeltern und nicht Eltern zustehen

Aus der Entscheidung des Finanzgericht Rheinland-Pfalz geht hervor, dass Großeltern für ihr Enkelkind auch dann Kindergeld erhalten können, wenn die Mutter mit dem Kind aus dem gemeinsamen Haushalt mit den Großeltern auszieht, das Kind aber tatsächlich nach wie vor überwiegend im Haushalt der Großeltern betreut und versorgt wird. Das Finanzgericht erklärt in seiner Entscheidung, dass es in solchen Fällen keinen vorrangigen Anspruch der Eltern auf Kindergeld gibt. Daher muss festgestellt werden, in wessen Haushalt sich das Kind überwiegend aufhält und seinen Lebensmittelpunkt hat. Eine Verzichtserklärung der Eltern auf den Kindergeldanspruch reicht in diesen Fällen nicht aus.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.2017 – 4 K 2296/15 -
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
me
« zurück