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Montag, 03.07.2017

Waschanlagenbetreiber haftet für Schäden durch falsch positioniertes Fahrzeug

Ein Waschanlagenbetreiber haftet für Schäden, die infolge fehlerhafter Querpositionierung eines Fahrzeuges entstehen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth begründet dies so. Die Tatsache, dass eine Falschpositionierung in Längsrichtung angezeigt wird, zeigt, dass es technisch möglich ist, falsche Positionen anzuzeigen. Ein Hinweis in der Bedienungsanleitung, wonach das Fahrzeug mittig zwischen die inneren Begrenzungsschienen der Waschanlage einzufahren ist und dabei optische Signale zur Positionierung zu beachten sind, erweckt den Eindruck, dass eine falsche Position unabhängig von der Ausrichtung angezeigt wird. Somit muss durch geeignete technische oder personelle Maßnahmen sichergestellt werden, dass sich die Waschanlage nicht in Betrieb setzt, auch wenn ein Fahrzeug in Querrichtung nicht mittig positioniert ist.

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.05.2017 – 2 O 8988/16 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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