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Montag, 30.11.-0001

Auch Langzeitarbeitslose dürfen in den Urlaub

Ein Jobcenter muss einem Langzeitarbeitslosen die Zustimmung zu einer dreiwöchigen Urlaubsreise erteilen, soweit es dadurch zu keiner Beeinträchtigung seiner beruflichen Eingliederung kommt. Eine Sanktionierung wegen nicht konformen Verhaltens des Arbeitslosen bei seiner Eingliederung darf bei dieser Entscheidung keine Rolle spielen. So das Sozialgericht Dortmund im Falle eines seit über 10 Jahren arbeitslosen Familienvaters.

Sozialgericht Dortmund, 16.12.2016, Az: S 19 AS 3947/16
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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