Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Mittwoch, 20.09.2017

Kosten für SMS-Tan

Der Bundesgerichtshof entschied, dass Banken ihren Online-Banking-Kunden Kosten für eine SMS berechnen dürfen, mit der eine Tan für einen Zahlungsauftrag übersandt wird. Für SMS, die nicht benutzt werden, weil z. B. der Zahlvorgang abgebrochen wird, gilt dies nicht.

Bundesgerichtshof Az.: XI ZR 260/15
Quelle: Finanztest 09/2017
ma
« zurück