Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Montag, 01.03.2021

Keine Haftung bei Sturz aufgrund Lücke zwischen Bahnsteigkante und Bahn

Das Landgericht München I hat entschieden, dass wenn ein Fahrgast aufgrund der Lücke zwischen der Bahnsteigkante und der Bahn stürzt, so würde der Bahnbetreiber regelmäßig nicht dafür haften. Es würde ein Anscheinsbeweis für ein Eigenverschulden des Fahrgastes sprechen. Außerdem würde kein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vorliegen. Mit einem Spalt müsste grundsätzlich gerechnet werden.

Landgericht München I (Az.: 31 O 1712/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
« zurück