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Dienstag, 06.10.2020

Mithaftung trotz Vorfahrt

Wer sieht, dass ein anderes Auto verkehrswidrig wendet, darf nicht einfach weiterfahren und auf sein Vor-recht vertrauen. Das verstößt gegen § 1 der Straßenverkehrsordnung - die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme - und begründet ein Drittel Mithaftung, wenn es zum Verkehrsunfall kommt.

Oberlandesgericht München, Az. 10 U 3765/18
Quelle: Finanztest August 2020
fh
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