Montag, 20.04.2020
Mietkosten für Rauchwarnmelder
Das Amtsgericht Landshut hat entschieden, dass in einer Mietwohnung die Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können. Eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB ist aber möglich.
Amtsgericht Landshut (Az.: 3 C 1511/19)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma