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Montag, 30.03.2020

Verirrte Erklärung gilt als pünktlich

Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden, dass eine Steuererklärung auch dann als fristgerecht Abgegeben anzusehen ist, wenn sie zunächst beim falschen Finanzamt abgegeben, von diesem allerdings nicht weitergeleitet wurde. Nach Ansicht des Finanzgerichts sei dies Aufgabe der Behörde gewesen, für die Frist sei maßgeblich, dass die Erklärung überhaupt bei einer Steuerbehörde eingegangen sei.

Finanzgericht Niedersachsen
Quelle: Finanztest 03/2020
st
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