Montag, 17.02.2020
Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung endet hinter der Haustür
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung endet, wenn die Haustür nach dem Heimweg durchschritten wurde und sich kein versichertes Risiko mehr verwirklicht. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg weist darauf hin, dass das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung nicht bezweckt, Verletzungen abzusichern, die erst durch Angriffe ausgelöst werden, nachdem das Verkehrsmittel bereits abgestellt wurde.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, L-10-U-891/19 – Pressemitteilung vom 28.01.2020
Quelle: LexInform
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