Dienstag, 28.01.2020
Mieter kann Kostenersatz vom Vermieter für selbst beschaffte Rauchwarnmelder verlangen
Beschafft sich ein Mieter selbst Rauchwarnmelder für seine Wohnung, so kann er die dadurch entstandenen Kosten vom Vermieter gemäß § 812 Abs. 1 BGB ersetzt verlangen. Denn der Vermieter ist verpflichtet, auf eigene Kosten Rauchwarnmelder zu installieren. Dies hat das Amtsgericht Coesfeld entschieden.
Amtsgericht Coesfeld, Urteil vom 05.09.2019 – 4 C 171/19 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
me