Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Sonntag, 29.09.2019

Höheres Einkommen für Trennungsunterhalt unerheblich

Das Ehepaar lebt seit dem Jahr 2015 getrennt, die Ehefrau erhält auf Grund einer Unterhaltsvereinbarung aus dem Jahr 2016 einen monatlichen Trennungsunterhalt. Nachfolgend bewarb sich der Ehemann firmenintern erfolgreich auf eine höhere Stelle, die zugleich ein höheres Einkommen mit sich brachte. Die Ehefrau forderte daraufhin einen höheren Trennungsunterhalt, dem das AG Bernau zustimmte. Der Ehemann erhob Beschwerde und erhielt vom OLG Brandenburg recht. Eine Einkommensverbesserung nach der Trennung sei unerheblich für den Trennungsunterhalt, wenn diese Verbesserung zum Zeitpunkt der Trennung nicht abzusehen war, da ein vom Normalfall abweichender Karrieresprung vorliege.

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.06.2019 – 9 UF 49/19 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
st
« zurück