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Mittwoch, 07.08.2019

Spazierengehen in der Mittagspause ist nicht unfallversichert

Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsdienliche Tätigkeit verrichten. Spazierengehen in einer Arbeitspause stellt jedoch eine eigenwirtschaftliche Verrichtung dar. Verunglückt ein Versicherter hierbei, ist dies daher kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. Spazierengehen ist keine Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis des Versicherten. Ebenso besteht eine arbeitsrechtliche Verpflichtung zu gesundheitsfördernden, der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit dienenden Handlungen prinzipiell nicht. Spazierengehen ist vielmehr eine private Verrichtung, vergleichbar mit Einkaufen, Essen, Trinken, Joggen und Fernsehen.

Hessisches Landessozialgericht, L-9-U-208/17, Pressemitteilung vom 24.07.2019
Quelle: LEXInform
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