Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Donnerstag, 03.01.2019

Kein Schadensersatzanspruch bei gestörtem Satellitenempfang

Der Eigentümer eines Grundstücks hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Satellitenempfang durch einen Baum auf dem Nachbargrundstück gestört ist. Dies hat das Landgericht Koblenz entschieden. Ein Anspruch auf Schadensersatz gem. §§ 823 Abs. 2, 906 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB besteht nicht, weil die Störung des Satellitenempfangs keine Eigentumsbeeinträchtigung darstellt. Zwar stellt die Störung eine sog. negative Einwirkung dar, aber das Nachbargrundstück wird dadurch nicht unmittelbar räumlich betroffen. Somit liegt auch keine Beeinträchtigung des Eigentums vor. Auch ein Anspruch nach den Grundsätzen des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses ist zu verneinen. Dieser ist nur in Ausnahmefällen zu bejahen, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint. Dazu muss allerdings eine unzumutbare Beeinträchtigung des Nachbarn vorliegen.

Landgericht Koblenz, Beschluss vom 11.10.2018 – 6 S 204/18 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
me
« zurück