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Donnerstag, 03.01.2019

Gemeinde haftet bei nicht ausreichend beleuchteten und markierten Pollern

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden (Az.: 11 U 54/18), dass wenn in der Dunkelheit ein Fahrer mit seinem Auto auf einen Betonpoller auffährt, muss dieser nicht unbedingt für seinen Schaden selbst aufkommen. Der zur Verkehrsberuhigung dienende Poller müsse für Straßenbenutzer gut sichtbar sein. Die Gemeinde muss bei nicht ausreichend beleuchteten und markierten Pollern für Schäden an Fahrzeugen haften.

Oberlandesgericht Braunschweig (Az.: 11 U 54/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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