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Montag, 17.12.2018

Höhere Kontoführungsgebühren für Basiskonten bei Banken zulässig

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die von Banken entworfenen Entgeltklauseln zu den verschiedenen Kontomodellen wirksam sind. In diesen Entgeltklauseln werden Basiskonten bei vielen Banken mit höheren Kontoführungsgebühren belastet als übliche Girokonten. Nach § 41 ZKG dürfen Banken für das Basiskonto ein angemessenes Entgelt verlangen. Zusätzlich muss das Entgelt nach § 41 Abs. 2 S. 2 ZKG im Bereich des marktüblichen liegen und dem Nutzerverhalten des Kunden Rechnung tragen.

Landgericht Köln, Urteil vom 23.10.2018 – 21 O 53/17 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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