Montag, 03.09.2018
Reisegutscheine bei Insolvenz des Reiseveranstalters
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Kundin auch dann Geld von einem Reisepreisversicherer erhalten kann, wenn die Reise aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters storniert wird und der Reisepreis mit einem Gutschein bezahlt wurde.
Amtsgericht Frankfurt am Main Az.: 30 C 3256/17 (71)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma