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Montag, 25.06.2018

Fahrzeuginhaber muss Software-Update an Dieselfahrzeug durchführen lassen

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 29. Mai 2018 den Antrag eines Fahrzeughalters auf Gewährung von Eilrechtsschutz gegen die Aufforderung der Stadt Köln, bei seinem Fahrzeug ein Software-Update durchführen zu lassen, abgelehnt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das Fahrzeug mit der derzeit vorhandenen Abschalteinrichtung nicht der Typengenehmigung entspricht und sich deshalb nicht in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet. Deshalb ist die Stadt Köln berechtigt, eine Mängelbeseitigung zu verlangen. Auch aus Gründen des Gesundheitsschutzes ist es geboten, jede vorschriftswidrige Emissionsquelle von Umweltgiften zu beseitigen.

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 29.05.2018 – 18 L 854/18 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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