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Montag, 11.06.2018

Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit sind umsatzsteuerpflichtig

Die Steuerbefreiungsvorschrift greift nur für das Rennwett- und Lotteriegesetz betreffende Umsätze und nicht für Umsätze aus sonstigen Glücksspielen mit Geldeinsatz. Das Hessische Finanzgericht hat entschieden, dass Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit steuerbar und steuerpflichtig sind. Eine Steuerbefreiungsvorschrift greift insoweit nicht ein.

Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 22.02.2018 - 6 K 2400/17 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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