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Montag, 13.11.2017

Berufsgenossenschaft muss Spaziergang als Arbeitsunfall anerkennen

Ein während einer Rehabilitation erlittener Verkehrsunfall ist als Arbeitsunfall anzuerkennen. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung bekanntgegeben. Im hier vorliegenden Fall war der Kläger während einer stationären Rehabilitation bei einem sonntäglichen Spaziergang beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs auf dem Weg zum Kurplatz von einem Pkw erfasst und verletzt worden. Der Kläger ist der Auffassung, dass es sich dabei um einen Arbeitsunfall handele, er also einen Anspruch aus der gesetzlichen Unfallkasse habe. Das Sozialgericht folgte der Argumentation des Klägers. Es bestehe ein innerer Zusammenhang mit der Rehabilitati-onsmaßnahme. Es schade nicht, dass der Spaziergang an einem therapiefreien Sonntag stattgefunden habe. Es reiche aus, wenn der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein durfte, die Tätigkeit sei geeignet, der stationären Behandlung zu dienen und diese Tätigkeit zudem objektiv kurgerecht sei. Beides sei bei dem hier streitigen sonntäglichen Spaziergang gegeben gewesen.

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2017 - S 6 U 545/14 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
bu
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