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Montag, 19.06.2017

Autofahrer darf Handy zwecks Anschließens zum Laden aufnehmen

Das Amtsgericht Landstuhl hat entschieden, dass ein Autofahrer, der während der Fahrt sein Handy aufnimmt, um es zum Laden anzuschließen, nicht gegen das Benutzungsverbot gemäß § 23 Abs. 1a StVO verstößt. Das Gericht begründet dies damit, dass selbst die Nutzung des Telefons im Fahrzeug mit Headset oder Freisprechanlage erlaubt ist. Dazu darf das Handy sogar in die Hand genommen werden.

Landstuhl, Urteil vom 06.02.2017 – 2 OWi 4286 Js 12961/16 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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