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Sonntag, 03.12.2017

Miete für Rauchwarnmelder

Ein Vermieter ist nicht berechtigt, die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern als Betriebskosten auf den Mieter abzuwälzen.

(Amtsgericht Dortmund, Az. 423 C 8482/16)
Quelle: Finanztest Oktober 2017
sg
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