Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Mittwoch, 13.09.2017

Fahrlässig ermöglichter Diebstahl des Wohnungsschlüssels führt zum Verlust des Versicherungsschutzes

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Anspruch auf Entschädigung aus der Hausratversicherung entfällt, wenn mithilfe eines durch Fahrlässigkeit ermöglichten Diebstahls des Wohnungsschlüssels Gegenstände aus der Wohnung entwendet werden. Zur Begründung führt das Oberlandesgericht Hamm an, dass bei fahrlässigem Handeln kein nach den Versicherungsbedingungen versichertes Ereignis vorliegt. Fahrlässig handelt, wer den Hausschlüssel unbeaufsichtigt lässt und so den uneingeschränkten Zugriff durch fremde Dritte ermöglicht. Diese Gefahr ist erkennbar und vermeidbar.

www.kostenlose-urteile.de
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.02.2017 – 20 U 174/16 –
me
« zurück