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Samstag, 03.06.2017

Nutzung einer Mietwohnung als Ferienwohnung rechtfertigt keine Eigenbedarfskündigung

Aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt an der Aisch geht hervor, dass die durch den Vermieter und seine Familienangehörige beabsichtigte Nutzung einer Mietwohnung als Ferienwohnung kein berechtigtes Interesse zur Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB darstellt. Zur Begründung wurde angeführt, dass ein Aufenthaltsort für längere Besuche nicht genügt um einen Wohnsitz zu begründen. Des Weiteren muss in der Wohnung eine Niederlassung von Dauer beabsichtigt werden, mit dem Willen dort den räumlichen Schwerpunkt des Lebens einzurichten.

Amtsgericht Neustadt an der Aisch, Urteil vom 25.08.2016 – 1 C 321/15 –
Quelle: kostenlose-urteile.de
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