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Montag, 23.01.2017

Abgasmanipulation: Klage gegen Volkswagen AG auf Kaufpreiserstattung erfolgreich

Das Landgericht Hildesheim hat der Klage des Käufers eines Skoda Yeti gegen die Volkswagen AG auf Erstattung des Kaufpreises stattgegeben. Nach den Feststellungen des Landgerichts Hildesheim ist die Motorsteuerung des PKW so programmiert, dass der Wagen bei der Messung der Schadstoffemissionen auf einem Prüfstand diese Situation erkennt und weniger Stickoxide abgibt als im Betrieb auf der Straße. Hierbei handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um eine gesetzeswidrige Manipulation der Motorsteuerung, die gegen europäische Vorgaben zur Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen verstößt. Es liegt auf der Hand, dass eine Schadstoffmessung auf dem Prüfstand nur korrekt erfolgt, wenn das zu testende Fahrzeug auf dem Prüfstand genauso arbeite, wie im Echtbetrieb. Durch diese Manipulation hat die Beklagte dem Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Art und Weise (§ 826 BGB) einen Schaden zugefügt und darüber hinaus den Tatbestand des Betruges verwirklicht. Kein verständiger Kunde würde ein Fahrzeug mit einer nicht gesetzeskonformen Motorsteuerungssoftware erwerben. Der Kläger hat nicht das bekommen, was ihm aus dem Kaufvertrag zustand, nämlich ein technisch einwandfreies, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug. So hat der Kläger nach Auffassung der Kammer Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises und nicht nur eines etwaigen Minderwertes. Die technischen Folgen der Softwaremanipulation und des dadurch erforderlich gewordenen Updates sind nicht abzuschätzen. Das Risiko eines erhöhten Wartungsaufwandes oder von vorzeitigen Motorschäden ist nicht auszuschließen. Daher müssen die wirtschaftlichen Folgen des Kaufes dadurch ungeschehen gemacht werden, dass der Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeuges erstattet wird.

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2016 – 1 K 2470/14 L –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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