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Montag, 07.05.2018

Deutsche Telekom ist nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Deutsche Telekom, im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung, nicht verpflichtet ist, die Telekommunikationsverbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern.

Verwaltungsgericht Köln Az.: 9 K 7417/17
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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