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Montag, 07.05.2018

Raucherpause – eine betriebliche Übung?

Zum Zigarettenpäuschen einfach den Arbeitsplatz zu verlassen, ohne auszustempeln – das hatte sich bei einem mittelständischen Unternehmen eingebürgert. Der Arbeitgeber hatte das jahrelang hingenommen, ohne Lohnabzug. Dann allerdings wurde zum Schutz der Nichtraucher eine Betriebsvereinbarung getroffen. Danach sollte nur noch an ausgewiesenen Plätzen geraucht werden. Und: Für das Qualmen wurde das Aus- bzw. Einstempeln angeordnet, sprich: Für dies Pausen gab es fortan keinen Lohn mehr. Das wollte ein stark rauchender Mitarbeiter nicht hinnehmen; schließlich seine diese bezahlten Pausen seit Jahren betrieblicher Standard gewesen und auf den habe er auch künftig Anspruch. Er klagte auf Nachzahlung der „Fehlbeträge“, scheiterte aber vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg. Schon angesichts des Umfangs der Raucherpausen von täglich 60 bis 80 Minuten könne kein Mitarbeiter darauf vertrauen, dass hierfür weiter Entgelt geleistet wird.

Landesarbeitsgericht Nürnberg Az.: 2 Sa 132/15
Quelle: AOK Arbeitgebermagazin
sg
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