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Dienstag, 21.02.2017

Dienstpläne nur mit Ja des Betriebsrats

Will ein Arbeitgeber die Arbeitszeit für Beschäftigte in einem Dienstplan festlegen, muss er vorab die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Der Arbeitgeber darf dem Betriebsrat dabei keine Frist für ein Ja oder Nein setzen. Äußert sich der Betriebsrat gar nicht, kann der Arbeitgeber nicht automatisch von einer Zustimmung für die Arbeitszeit nach Dienstplan ausgehen. Er hat abzuwarten, wie das Gremium entscheidet. Andernfalls würde er das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats verletzen – so das LAG Mecklenburg-Vorpommern.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2015, Az: 2 TaBVGa 5/15
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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