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Montag, 13.02.2017

Kein Steuernachlass auf Kapitalauszahlung

Auch wer sich seine Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung einmalig als Kapital auszahlen lässt, kommt dadurch nicht am vollen Steuersatz vorbei. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass auch eine vertragsgemäße Kapitalauszahlung aus der Pensionskasse dem regulären Einkommenssteuertarif unterliegt. Der ermäßigter Steuersatz für mehrjährige Tätigkeiten sei nicht anwendbar, so der BFH.

BFH, 20.09.2016, Az: X R 23/15
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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