Dienstag, 03.01.2017
Fortbildungskosten für Arbeitnehmer
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Weiterbildungen von Arbeitnehmern, stellen diese für den Arbeitnehmer keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
V R 4/16
Quelle: BFH-Urteil vom 10.08.2016
ap