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Mittwoch, 03.01.2018

Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbe-leuchtung keine sog. "haushaltsnahen Handwerkerleistungen" im Sinne des § 35a Abs. 3 EStG sind und somit zu keiner Steuerermäßigung führen. Nach Auffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz reicht es nicht aus, wenn die „haushaltsnahe Handwerkerleistung“ nur „für“ den Haushalt erbracht wird. Anliegerbeiträge, welche für die Herstellung der Gehwege und Straßenlaternen eines bereits erschlossenen Grundstücks erhoben werden, dienen unabhängig vom betroffenen Haushalt der Allgemeinheit und sind somit keine „haushaltsnahe Handwerkerleistung“.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 1-K-1650/17, Pressemitteilung vom 13.12.2017
Quelle: LEXinform
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