Dienstag, 15.08.2017
Banken dürfen auch von Unternehmen keine Bearbeitungsgebühren für Darlehensverträge verlangen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die von Banken vorformulierten Bestimmungen über ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen, die zwischen Kreditinstituten und Unternehmern geschlossen wurden, unwirksam sind. Die Angemessenheit dieser Klauseln lässt sich nicht mit Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs rechtfertigen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.07.2017 – XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
me