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Dienstag, 18.10.2016

Kein steuerlicher Abzug von Studienkosten bei Stipendium

Studienkosten können nicht als (vorweggenommene) Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Kosten im Rahmen eines Stipendiums steuerfrei erstattet wurden. Das Finanzgericht Köln vertritt die Auffassung, dass im Ergebnis keine Aufwendungen entstanden sind, soweit die Kosten durch ein Stipendium steuerfrei erstattet werden. In dieser Höhe ist man durch die Ausgaben nicht wirtschaftlich belastet und kann nur die Kosten, welche nicht erstattet wurden als (vorweggenommene) Werbungskosten steuerlich berücksichtigen.

Finanzgericht Köln, Urteil vom 20.05.2016 – 12 K 562/13 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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