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Montag, 06.02.2017

Dashcams zur Dokumentation

Die private Nutzung von Dashcams zur Aufzeichnung von Verstößen anderer Verkehrsteilnehmer ist unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen im Rahmen eines Eilrechtsschutzverfahrens entschieden. Damit bestätigt es die Auffassung der Landesdatenschutzbeauftragten von Niedersachsen, Barbara Thiel, die zudem die Löschung der datenschutzwidrig angefertigten Videoaufnahmen anordnete.

VG Göttingen, 12.10.2016 – 1 B 171/16
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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