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Montag, 18.06.2018

Wasserschaden in Wohnung: Versicherungsnehmer muss bei Wahl einer Ersatzunterbringung nicht günstigste Alternative wählen

Versicherungsnehmer steht Anspruch auf versprochene Höchstentschädigung zu. Muss ein Versicherungsnehmer einer Hausratsversicherung aufgrund eines Wasserschadens in seiner Wohnung in eine Ersatzunterbringung, so muss er nicht die günstigste Alternative wählen. Vielmehr steht ihm die von der Versicherung versprochene Höchstentschädigung zu. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.01.2016 - 5 U 15/15 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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