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Montag, 26.02.2018

BGH: Keine Streupflicht bei vereinzelt auf Fahrbahn auftretenden Glättegefahren

Bei vereinzelt auf der Fahrbahn auftretenden Glättegefahren besteht für die Gemeinde keine Pflicht zum Streuen. Denn insbesondere ortskundige Fahrer können die einzelnen Glättestellen bei ihrer Fahrweise berücksichtigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.01.1982 –III ZR 80/81-
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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