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Dienstag, 02.05.2017

Wiederholt unpünktliche Mietzahlungen rechtfertigt Kündigung

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden (Az.: 7 S 6617/16), dass eine Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt ist und einen Räumungsanspruch begründet, wenn Mieter wiederholt die Miete um wenige Tage verspätet zahlen. Mit dieser Entscheidung hat das Landgericht Nürnberg-Fürth das erstinstanzliche Urteil bestätigt.

Quelle: kostenlose-urteile.de
ma
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