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Dienstag, 03.01.2017

Fortbildungskosten für Arbeitnehmer

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Weiterbildungen von Arbeitnehmern, stellen diese für den Arbeitnehmer keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

V R 4/16
Quelle: BFH-Urteil vom 10.08.2016
ap
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