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Dienstag, 03.07.2018

Ausgleichszahlung bei Verspätung des Ersatzfluges

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass wenn ein Fluggast aufgrund einer Flugannullierung auf einen anderen Flug bei einer anderen Fluggesellschaft umgebucht wird und der Ersatzflug Verspätung hat, ihm ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (VO) zusteht.

Amtsgericht Frankfurt am Main Az.: 30 C 553/17 (20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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