Montag, 23.04.2018
Schadensersatzpflicht eines Falschparkers
Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied, dass wenn ein Autofahrer aufgrund Falschparkens das Straßenbahnnetz behindert, dieser die Kosten für den Schienenersatzverkehr durch Taxis übernehmen muss.
Az.: 32 C 3586/16-72
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma