Freitag, 16.03.2018
Auch Schwangere dürfen bei Massenentlassungen gekündigt werden
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass auch schwangeren Arbeitnehmerinnen aufgrund einer Massenentlassung gekündigt werden darf. In diesem Fall muss der Arbeitgeber der entlassenen schwangeren Arbeit-nehmerin die ihre Kündigung rechtfertigenden Gründe und die sachlichen Kriterien mitteilen, nach denen die zu entlas-senden Arbeitnehmer ausgewählt wurden.
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 22.02.2018 - C-103/16 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg