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Montag, 30.07.2018

Ticketzwischenhändler trägt das Insolvenzrisiko der Fluggesellschaft

Das Amtsgericht Bremen hat entschieden, dass ein Ticketzwischenhändler das Risiko der Insolvenz der Fluggesellschaft trägt. Dem Fluggast steht im Insolvenzfall ein Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten gegen den Ticketzwischenhändler zu.

Amtsgericht Bremen Az.: 9 C 247/17
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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