Montag, 16.04.2018
Betriebliche Hinterbliebenenversorgung mit Altersabstandsklausel verstößt nicht gegen Altersdiskriminierung
Sieht eine Regelung in einer Versorgungsordnung vor, dass Ehegatten nur dann eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, wenn sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind, liegt darin keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßende Diskriminierung wegen des Alters. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.02.2018 - 3 AZR 43/17 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg