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Dienstag, 21.02.2017

Motorradsturz als Arbeitsunfall anerkannt

Weicht ein Motorradfahrer einem Fahrradfahrer aus, um einen Zusammenstoß zu vermeiden, liegt eine Rettungshandlung vor. Diese ist vom Arbeitsunfall-Versicherungsschutz umfasst. Denn auch spontane Rettungstaten wie ein Ausweichmanöver im Straßenverkehr sind versichert – so das Sozialgericht Dortmund.

Sozialgericht Dortmund, 02.11.2016, Az: S 17 U 955/14
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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