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Mittwoch, 22.08.2018

ein Anspruch auf kostenlose Toilettennutzung an Autobahnraststätten

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass kein Anspruch auf kostenfreie Benutzung der Sanifair-Toilettenanlagen an rheinland-pfälzischen Autobahnraststätten besteht. Zur Begründung führt das Oberverwaltungsgericht aus, dass sich ein entsprechender Anspruch nicht aus den Grundrechten herleiten lässt. Zudem ist das Entgelt für die Nutzung der Sanitäreinrichtungen als geringfügig anzusehen.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.07.2018 – 1 A 10022/18.OVG –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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