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Dienstag, 16.01.2018

Keine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Vermieters für eine lediglich zur Nutzung über-lassene Einbauküche

Das Amtsgericht Berlin-Neukölln hat entschieden, dass den Vermieter keine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht trifft, wenn er eine Einbauküche nach dem Mietvertrag lediglich zu Nutzung durch den Mieter überlässt. Der Vermieter ist nur bei vermieteten Gegenständen zur Beseitigung eines Mangels verpflichtet. Die Regelung einer solchen Nutzungsüberlassung einer Einbauküche ist unbedenklich, da der Vermieter im Rahmen des Wohnraummietverhältnisses nicht zur Bereitstellung einer Einbauküche verpflichtet ist.

Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 14.11.2017 – 18 C 182/17 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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