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Mittwoch, 20.09.2017

Keine Verschwiegenheitspflicht des Vermieters gegenüber Bürgen

Das Amtsgericht Berlin-Wedding hat entschieden, dass ein Vermieter berechtigt ist, den Bürgen des Mieters darüber zu informieren, dass dem Mieter aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt wurde. Eine Verschwiegenheitserklärung des Vermieters würde nicht bestehen.

Amtsgericht Berlin-Wedding Az.: 13 C 1001/17
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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